40 Jahre Erfahrung mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
Das wichtigste Fazit aus meiner 40 jährigen Tätigkeit als Arzt in Kliniken – wir alle haben Probleme – und nicht jedes Problem ist gleich eine seelische Krankheit - ein Blick auf die Stärken und Fähigkeiten hilft oft weiter!
Therapieangebote
nicht jedes Problem ist gleich eine seelische Krankheit – und – ein Blick auf die Stärken und Fähigkeiten hilft oft weiter
Symptome & Probleme
Es ist uns ein großes Anliegen, Kinder und Jugendlichen zu helfen, ein emotional stabiles Selbstwertgefühl langfristig aufzubauen
Was ist mit meinem Kind?
Vielfältige Anlässe führen bei Eltern oder sonst wie Verantwortliche zu dem Wunsch nach einem fachlichen Rat oder einer Behandlung für das Kind
Beratung, Supervision und Begutachtung
Fragen zur gesundheitlichen Verfassung eines Kindes oder Jugendlichen, Sowie eine Begutachtung.
Therapie auf dem Hof
Von der Beratung, zur Untersuchung, zur Behandlung, draußen und drinnen, mit Zeit in ruhiger Atmosphäre, den Lösungen auf der Spur.
Häufig gestellte Fragen
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Seit dem 1.Januar 2004 können aufgrund des GKV-Modernisierungsgesetzes alle Versicherten anstelle von Sach- (also die übliche Kassenleistung mit Krankenschein) oder Dienstleistungen die Kostenerstattung wählen.
Das GKV-Finanzierungsgesetz von 2010 erweiterte diese Option durch die Möglichkeit, sie auf einzelne Versorgungsbereiche (ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, Arzneimittel, Krankenhausbehandlung) zu begrenzen.
Die Versicherten sind an die Wahl mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Die Kosten werden nur bis zu dem Betrag erstattet, der bei entsprechender Sachleistung der GKV angefallen wäre, abzüglich gesetzlicher Zuzahlungen. Die Krankenkasse hat das Verfahren der Kostenerstattung in ihrer Satzung zu regeln. Sie kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten in Höhe von fünf Prozent in Abzug bringen. Pauschaliert können auch entgangene Rabatte bei Arzneimittelerstattungen berücksichtigt werden.
Die bisherige Beratungsverpflichtung der Krankenkasse wurde durch die Informationspflicht des Leistungserbringers ersetzt, der auch darüber zu informieren hat, dass die von der Krankenkasse nicht übernommenen Kosten vom Versicherten zu tragen sind. Die Versicherten haben allerdings die Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung über die Wahl der Kostenerstattung in Kenntnis zu setzen!!
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Das ist nur scheinbar eine schwierige Frage, weil sich in den allermeisten Fällen eine gütliche Einigung zwischen dem Recht der Patienten auf Verschwiegenheit und dem Recht der Eltern auf Auskunft finden lässt. In den in meiner Praxis kaum stattgefundenen Situation einer fehlenden Einigung halte ich das Recht auf ärztliche Schweigepflicht zumindest bei Jugendlichen für höherwertig.
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Ganz ehrlich: wenn ich eine medikamentöse Behandlung für notwendig halte, dann schlage ich das den Eltern und den älteren Kindern und Jugendlichen vor. Und die müssen dann entscheiden!
Und noch mal ehrlich: wenn ich Kinder und Jugendliche ohne medikamentöse Behandlung in ihrer Entwicklung oder in ihrer seelischen Gesundheit bedroht sehe, dann ziehe ich mich (sehr selten) aus der Behandlung zurück!
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das ist schon gesetzlich geregelt, jeder Patient hat das Einsichtsrecht in seine Akte! Wenn irgendwie zu organisieren, mache ich das gemeinsam mit dem Einsicht nehmenden Patienten.
Projekt der Zukunft
"Die Meisenburg"
Eine kleine kinder- und jugendpsychiatrische Privatklinik für schutzbedürftige Patienten im Grünen zwischen Essen, Mühlheim und dem Kreis Mettmann!
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Als Arzt 40 Jahre dabei, in Kliniken und jetzt in der Privatpraxis, auf das schauen, was geht und wie es geht, nach Lösungen suchen und finden, manches Mal auch abseits der üblichen Wege
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Tel.: +49 2309 97 000
hallo@hof-dieffenbach.de
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